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Kirchengemeinden und Freikirchen

Sonntagsdienst, Gemeindebüro, Kita — alle Stunden der Gemeinde in einem Programm

In einer Gemeinde arbeiten Menschen in sehr unterschiedlichen Diensten, oft in Teilzeit und gerade dann, wenn andere frei haben. Die ITN-Zeiterfassung gibt jeder Stelle ihr eigenes Arbeitszeitmodell, rechnet Sonn- und Feiertage mit und kostet kirchliche Arbeitgeber 1,00 € pro Mitarbeiter und Monat.

  • 1,00 € je Mitarbeiter und Monat für Kirchen und Freikirchen
  • Feiertage je Bundesland und eigene, auch als halber Tag
  • Schichtmuster mit eigener Spalte für Feiertage
  • Freie Tageswahl mit Monatsziel für wechselnde Dienstzeiten
  • Urlaub und Korrekturen als Antrag, auch am Handy
  • Gehostet in Deutschland
In der Gemeinde

Was eine Gemeinde von anderen Arbeitgebern unterscheidet

Drei Beobachtungen aus dem Gemeindealltag, denen eine Zeiterfassung gewachsen sein muss.

Sonntag ist Arbeitstag

Gottesdienste, Hochfeste, Taufen, Trauungen und Beerdigungen: Gearbeitet wird oft dann, wenn andere frei haben. Für Küsterei und Kirchenmusik gehören Wochenende und Feiertag zum festen Dienst.

Kapitel zur Schichtplanung

Viele kleine Stellen

Gemeindebüro, Küsterei, Kirchenmusik, Kita, Friedhof: Eine Gemeinde beschäftigt Menschen in sehr verschiedenen Diensten, häufig mit wenigen Wochenstunden oder im Minijob. Jede Stelle hat ihre eigenen Zeiten, manche ändern sich von Woche zu Woche.

Kapitel zu den Arbeitszeitmodellen

Mitarbeitervertretung statt Betriebsrat

Wo es eine Mitarbeitervertretung gibt, sitzt sie mit am Tisch — in der Nordkirche meist eine gemeinsame für die Gemeinden eines Kirchenkreises. Sie möchte vor dem Start sehen, wer welche Zeiten zu Gesicht bekommt und was aus einer Korrektur wird.

Kapitel zum Protokoll
Mit der ITN-Zeiterfassung

Jede Stelle in ihrem eigenen Takt, ein Monatsabschluss für alle

Gemeindebüro, Küsterei und Kita bekommen je ein Arbeitszeitmodell, das zu ihrer Stelle passt. Sonn- und Feiertage rechnet das Programm mit — auch halbe wie Heiligabend —, und am Monatsende steht für jede Person fest, wie viele Stunden geleistet sind.

Seite Feiertage: links der Import für Schleswig-Holstein und die importierten Feiertage Neujahr, Karfreitag und Ostermontag mit der Wertung „ganzer Tag“; rechts das Formular für eigene Feiertage mit der Wertung „feste Stunden frei“ und die jährlich wiederkehrenden Einträge Heiligabend „halber Tag“ und Silvester „feste Stunden frei“ mit 04:00.
Gesetzliche Feiertage je Bundesland importieren, eigene Termine ergänzen — jeder mit seiner Wertung: ganzer Tag, halber Tag oder feste Stunden frei.
Schichtmuster einer Mitarbeiterin im Zwei-Wochen-Wechsel: Spalten Montag bis Sonntag und die Spalte FE für Feiertage, rechts die Liste der Schichten.
Im Schichtmuster hat der Feiertag eine eigene Spalte (FE). Ist sie belegt, überstimmt sie den Wochentag; bleibt sie leer, gilt der normale Wochentag.
Handy-App: neue Zeitenmeldung mit der Art Urlaub, Zeitraum von bis und einem Grund.
Urlaub beantragen: Art, Von, Bis und auf Wunsch ein Grund.
Handy-App: eigene Zeitenmeldungen mit den Ständen offen, genehmigt und abgelehnt.
Die eigenen Anträge im Blick: offen, genehmigt oder abgelehnt, mit Begründung.
Der Preis für Kirchen und Freikirchen

1,00 € pro Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt. für kirchliche, gemeinnützige und öffentliche Arbeitgeber. Abgerechnet wird je freigeschaltetem Benutzer, nicht nach Stunden: Die Organistin mit wenigen Wochenstunden zählt wie eine volle Stelle.

Sonn- und Feiertage gerechnet, nicht nachgetragen

Die gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslandes kommen per Import, eigene Termine tragen Sie dazu ein. Jeder Feiertag lässt sich als ganzer Tag, halber Tag oder mit festen Stunden frei werten — etwa Heiligabend als halber Tag oder Silvester mit vier Stunden frei; die Wertung bleibt beim nächsten Import erhalten. Wie ein Feiertag zählt, legt das Arbeitszeitmodell fest; wer an Feiertagen anders eingeteilt wird als am Wochentag, bekommt im Schichtmuster eine eigene Feiertagsspalte.

Wechselnde Dienste mit Monatsziel

Richten sich die Stunden nach Gottesdiensten, Proben und Terminen, passt die freie Tageswahl: Verbindlich ist die Stundenzahl im Monat, nicht ihre Verteilung auf die Tage. Ein Tag ohne Stempel erzeugt dann kein Minus.

Zuschläge nach Ihren Regeln

Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht tragen Sie mit Satz und Zeitfenster ein, Überstundenzuschläge mit ihrem Satz. Welche Zuschläge gelten, legen Sie je Arbeitszeitmodell fest, auf Wunsch auch direkt an einer Schicht. Tätigkeitsbezogene Sonderregeln Ihres Tarifwerks prüft die Personalstelle wie bisher.

Die Kita im selben Programm

In der Kita wechseln Früh- und Spätdienst. Die Schichtplanung verteilt die Dienste im Monatsraster, und jede Fachkraft sieht ihre eigenen Schichten in der Handy-App. Die Verwaltung der Kinder ist nicht Teil der Zeiterfassung.

Mehrere Gemeinden, eine Einführung

In der Nordkirche liegt die Personalverwaltung meist beim Kirchenkreis. Die Einführung lässt sich für mehrere Gemeinden gemeinsam planen; jede Gemeinde bekommt ihren eigenen Zugang.

Freikirchen: die Gemeinde stellt selbst an

In der Freikirche ist die Gemeinde häufig selbst Arbeitgeberin, oft mit wenigen Angestellten in Teilzeit. Die Verwaltung übernimmt, wer ohnehin das Gemeindebüro führt: Zugänge anlegen, Modelle zuweisen, Anträge entscheiden.

Vorführbar für die Mitarbeitervertretung

Wer welche Gruppe sieht und bearbeitet, regeln Rechte je Gruppe. Jede Änderung an Zeiten und Abwesenheiten steht mit Person und Zeitpunkt im Protokoll, bei einer korrigierten Stempelung samt dem Wert davor. Beides lässt sich der Mitarbeitervertretung vor dem Start am Bildschirm vorführen.

Gehostet in Deutschland

Die ITN-Zeiterfassung läuft in einem Rechenzentrum in Deutschland. Die Verarbeitung im Auftrag ist über einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt — die Prüfung liegt wie gewohnt bei Ihren Datenschutzbeauftragten.

Mehr dazu: Rechtsfragen kirchlicher Arbeitgeber · Datenschutz und Mitbestimmung · Arbeitszeitmodelle · Vereine und gemeinnützige Träger · Funktionsreferenz

Schritt für Schritt im Handbuch: Feiertage · Schichtpläne · Arbeitszeitmodelle.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen aus Kirchengemeinden und Freikirchen

Gilt der Preis von 1,00 € auch für Freikirchen, Bistum oder Kirchenkreis?

Ja. Der Preis von 1,00 € pro Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt. gilt für kirchliche, gemeinnützige und öffentliche Arbeitgeber — für Landeskirchen, Bistümer und Kirchenkreise ebenso wie für Pfarreien, Kirchengemeinden und Freikirchen.

Wird auch die Pastorin oder der Pfarrer erfasst?

Erfasst wird, wer angelegt ist; wen Sie als Arbeitgeber anlegen, entscheiden Sie. Wer nicht angelegt ist, stempelt nicht und erscheint in keiner Auswertung.

Wie werden Sonn- und Feiertage gerechnet?

Die gesetzlichen Feiertage werden je Bundesland importiert, eigene Termine lassen sich ergänzen. Wie ein Feiertag zählt, steht im Arbeitszeitmodell der jeweiligen Person; dazu hat jeder Feiertag, auch ein importierter, eine Wertung: ganzer Tag, halber Tag oder feste Stunden frei. Am halben Feiertag sinkt das Soll, es gelten Pause und Zuschläge des Wochentags, ein Feiertagszuschlag fällt nicht an. Zuschläge für Sonntag und Feiertag gelten in dem Zeitfenster, das Sie für sie hinterlegen; was Ihr Tarifwerk für einzelne Tätigkeiten anders regelt, prüft die Personalstelle wie bisher.

Können Kita und Friedhof im selben Programm laufen?

Ja. Jeder Bereich wird eine eigene Gruppe. Die Kita-Leitung kann die Zeiten ihres Teams pflegen und dessen Anträge entscheiden, mit hinterlegter Vertretung; für den Friedhof gilt dasselbe. Die Verwaltung der Kinder ist nicht Teil der Zeiterfassung.

Läuft das neben unserer Gemeindesoftware?

Ja. Die ITN-Zeiterfassung läuft für sich im Browser und als Handy-App und braucht keine Verbindung zu anderen Programmen. Für die Abrechnung gibt es Berichte als PDF und CSV und auf Wunsch eine DATEV-Datei.

Was muss die Mitarbeitervertretung wissen?

Vor allem, welche Erfassungswege genutzt werden, wer welche Zeiten sieht und wie Korrekturen nachvollziehbar bleiben. Rechte vergeben Sie je Gruppe, Änderungen stehen im Protokoll, und ob der Standort beim Stempeln gegen erlaubte Orte geprüft wird, legen Sie für das ganze Konto fest. Die rechtliche Einordnung für kirchliche Arbeitgeber haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.

Wer richtet das Programm bei uns ein?

Das können Sie selbst mit dem Einrichtungsassistenten tun. Auf Wunsch richten wir die Anwendung gemeinsam mit Ihnen ein und begleiten Sie telefonisch; die Einrichtungshilfe kostet einmalig 250 € pauschal zzgl. MwSt.

Was für kirchliche Arbeitgeber rechtlich gilt, steht gesondert unter Rechtsfragen kirchlicher Arbeitgeber.

Anfrage

Welche Dienste gibt es in Ihrer Gemeinde?

Nennen Sie uns die Stellen und ungefähr ihre Stunden, vom Gemeindebüro bis zur Kita. Wir zeigen Ihnen, wie ein Monat mit Sonntagsdiensten und Feiertagen bei Ihnen aussähe, und nennen den Monatsbetrag.

Ihre Anfrage per E-Mail

Der folgende Knopf öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einem vorbereiteten Entwurf, in dem die Angaben bereits als Stichpunkte stehen, die wir für ein Angebot brauchen. Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an.

Oder ganz ohne Vorlage an info@itn-network.de. Bitte senden Sie uns keine Zugangsdaten und keine Zeitdaten Ihrer Beschäftigten — für ein Angebot genügen Zahlen.

Vom Sonntagsdienst bis zum Monatsabschluss in einem Programm

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