Sonntag ist Arbeitstag
Gottesdienste, Hochfeste, Taufen, Trauungen und Beerdigungen: Gearbeitet wird oft dann, wenn andere frei haben. Für Küsterei und Kirchenmusik gehören Wochenende und Feiertag zum festen Dienst.
Kapitel zur SchichtplanungIn einer Gemeinde arbeiten Menschen in sehr unterschiedlichen Diensten, oft in Teilzeit und gerade dann, wenn andere frei haben. Die ITN-Zeiterfassung gibt jeder Stelle ihr eigenes Arbeitszeitmodell, rechnet Sonn- und Feiertage mit und kostet kirchliche Arbeitgeber 1,00 € pro Mitarbeiter und Monat.
Drei Beobachtungen aus dem Gemeindealltag, denen eine Zeiterfassung gewachsen sein muss.
Gottesdienste, Hochfeste, Taufen, Trauungen und Beerdigungen: Gearbeitet wird oft dann, wenn andere frei haben. Für Küsterei und Kirchenmusik gehören Wochenende und Feiertag zum festen Dienst.
Kapitel zur SchichtplanungGemeindebüro, Küsterei, Kirchenmusik, Kita, Friedhof: Eine Gemeinde beschäftigt Menschen in sehr verschiedenen Diensten, häufig mit wenigen Wochenstunden oder im Minijob. Jede Stelle hat ihre eigenen Zeiten, manche ändern sich von Woche zu Woche.
Kapitel zu den ArbeitszeitmodellenWo es eine Mitarbeitervertretung gibt, sitzt sie mit am Tisch — in der Nordkirche meist eine gemeinsame für die Gemeinden eines Kirchenkreises. Sie möchte vor dem Start sehen, wer welche Zeiten zu Gesicht bekommt und was aus einer Korrektur wird.
Kapitel zum ProtokollGemeindebüro, Küsterei und Kita bekommen je ein Arbeitszeitmodell, das zu ihrer Stelle passt. Sonn- und Feiertage rechnet das Programm mit — auch halbe wie Heiligabend —, und am Monatsende steht für jede Person fest, wie viele Stunden geleistet sind.




1,00 € pro Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt. für kirchliche, gemeinnützige und öffentliche Arbeitgeber. Abgerechnet wird je freigeschaltetem Benutzer, nicht nach Stunden: Die Organistin mit wenigen Wochenstunden zählt wie eine volle Stelle.
Die gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslandes kommen per Import, eigene Termine tragen Sie dazu ein. Jeder Feiertag lässt sich als ganzer Tag, halber Tag oder mit festen Stunden frei werten — etwa Heiligabend als halber Tag oder Silvester mit vier Stunden frei; die Wertung bleibt beim nächsten Import erhalten. Wie ein Feiertag zählt, legt das Arbeitszeitmodell fest; wer an Feiertagen anders eingeteilt wird als am Wochentag, bekommt im Schichtmuster eine eigene Feiertagsspalte.
Richten sich die Stunden nach Gottesdiensten, Proben und Terminen, passt die freie Tageswahl: Verbindlich ist die Stundenzahl im Monat, nicht ihre Verteilung auf die Tage. Ein Tag ohne Stempel erzeugt dann kein Minus.
Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht tragen Sie mit Satz und Zeitfenster ein, Überstundenzuschläge mit ihrem Satz. Welche Zuschläge gelten, legen Sie je Arbeitszeitmodell fest, auf Wunsch auch direkt an einer Schicht. Tätigkeitsbezogene Sonderregeln Ihres Tarifwerks prüft die Personalstelle wie bisher.
In der Kita wechseln Früh- und Spätdienst. Die Schichtplanung verteilt die Dienste im Monatsraster, und jede Fachkraft sieht ihre eigenen Schichten in der Handy-App. Die Verwaltung der Kinder ist nicht Teil der Zeiterfassung.
In der Nordkirche liegt die Personalverwaltung meist beim Kirchenkreis. Die Einführung lässt sich für mehrere Gemeinden gemeinsam planen; jede Gemeinde bekommt ihren eigenen Zugang.
In der Freikirche ist die Gemeinde häufig selbst Arbeitgeberin, oft mit wenigen Angestellten in Teilzeit. Die Verwaltung übernimmt, wer ohnehin das Gemeindebüro führt: Zugänge anlegen, Modelle zuweisen, Anträge entscheiden.
Wer welche Gruppe sieht und bearbeitet, regeln Rechte je Gruppe. Jede Änderung an Zeiten und Abwesenheiten steht mit Person und Zeitpunkt im Protokoll, bei einer korrigierten Stempelung samt dem Wert davor. Beides lässt sich der Mitarbeitervertretung vor dem Start am Bildschirm vorführen.
Die ITN-Zeiterfassung läuft in einem Rechenzentrum in Deutschland. Die Verarbeitung im Auftrag ist über einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt — die Prüfung liegt wie gewohnt bei Ihren Datenschutzbeauftragten.
Mehr dazu: Rechtsfragen kirchlicher Arbeitgeber · Datenschutz und Mitbestimmung · Arbeitszeitmodelle · Vereine und gemeinnützige Träger · Funktionsreferenz
Schritt für Schritt im Handbuch: Feiertage · Schichtpläne · Arbeitszeitmodelle.
Ja. Der Preis von 1,00 € pro Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt. gilt für kirchliche, gemeinnützige und öffentliche Arbeitgeber — für Landeskirchen, Bistümer und Kirchenkreise ebenso wie für Pfarreien, Kirchengemeinden und Freikirchen.
Erfasst wird, wer angelegt ist; wen Sie als Arbeitgeber anlegen, entscheiden Sie. Wer nicht angelegt ist, stempelt nicht und erscheint in keiner Auswertung.
Die gesetzlichen Feiertage werden je Bundesland importiert, eigene Termine lassen sich ergänzen. Wie ein Feiertag zählt, steht im Arbeitszeitmodell der jeweiligen Person; dazu hat jeder Feiertag, auch ein importierter, eine Wertung: ganzer Tag, halber Tag oder feste Stunden frei. Am halben Feiertag sinkt das Soll, es gelten Pause und Zuschläge des Wochentags, ein Feiertagszuschlag fällt nicht an. Zuschläge für Sonntag und Feiertag gelten in dem Zeitfenster, das Sie für sie hinterlegen; was Ihr Tarifwerk für einzelne Tätigkeiten anders regelt, prüft die Personalstelle wie bisher.
Ja. Jeder Bereich wird eine eigene Gruppe. Die Kita-Leitung kann die Zeiten ihres Teams pflegen und dessen Anträge entscheiden, mit hinterlegter Vertretung; für den Friedhof gilt dasselbe. Die Verwaltung der Kinder ist nicht Teil der Zeiterfassung.
Ja. Die ITN-Zeiterfassung läuft für sich im Browser und als Handy-App und braucht keine Verbindung zu anderen Programmen. Für die Abrechnung gibt es Berichte als PDF und CSV und auf Wunsch eine DATEV-Datei.
Vor allem, welche Erfassungswege genutzt werden, wer welche Zeiten sieht und wie Korrekturen nachvollziehbar bleiben. Rechte vergeben Sie je Gruppe, Änderungen stehen im Protokoll, und ob der Standort beim Stempeln gegen erlaubte Orte geprüft wird, legen Sie für das ganze Konto fest. Die rechtliche Einordnung für kirchliche Arbeitgeber haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.
Das können Sie selbst mit dem Einrichtungsassistenten tun. Auf Wunsch richten wir die Anwendung gemeinsam mit Ihnen ein und begleiten Sie telefonisch; die Einrichtungshilfe kostet einmalig 250 € pauschal zzgl. MwSt.
Was für kirchliche Arbeitgeber rechtlich gilt, steht gesondert unter Rechtsfragen kirchlicher Arbeitgeber.
Nennen Sie uns die Stellen und ungefähr ihre Stunden, vom Gemeindebüro bis zur Kita. Wir zeigen Ihnen, wie ein Monat mit Sonntagsdiensten und Feiertagen bei Ihnen aussähe, und nennen den Monatsbetrag.
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