Nacht, Sonntag, Feiertag — gerechnet, nicht nachgetragen
Zuschläge entstehen aus den Stempelungen, sobald die Anspruchsfenster einmal hinterlegt sind. Wer nachts gearbeitet hat, bekommt den Nachtzuschlag, ohne dass jemand am Monatsende Listen durchgeht.
Nacht, Sonntag, Feiertag mit eigenem Von-Bis-Fenster
Fenster dürfen über Mitternacht reichen, etwa 22:00 bis 06:00
Überstunden täglich oder wöchentlich
Zuschläge am Arbeitszeitmodell oder direkt an der Schicht
Feste Pauschale je Schicht, etwa 20,00 € je Frühschicht
Zuschläge als Auszahlung oder Zeitgutschrift, die Pauschale immer als Lohn
Zuschläge sind ein firmenweiter Katalog. Wo sie gelten, entscheiden das Arbeitszeitmodell und die Schicht.
Je Eintrag Art, Zeitfenster, Satz und Lohnart — bei der Pauschale der Betrag je Schicht.
Anspruchsfenster statt Faustregel
Nacht, Sonntag, Feiertag und frei definierte Zuschläge gelten in einem Von-Bis-Fenster, das über Mitternacht reichen darf. Je Art sind mehrere Zuschläge möglich, etwa Nacht 25 % und Nacht 40 % mit unterschiedlichen Lohnarten. Auf Wunsch gilt ein Zuschlag nur, wenn das erste Kommen des Tages in einem bestimmten Zeitfenster liegt.
Täglich über dem Tagessoll oder wöchentlich, was in der Kalenderwoche über dem Soll liegt. Für alles Weitere gibt es die Art „Frei definiert“ mit eigenem Zeitfenster, etwa für einen Spätzuschlag von 20 bis 22 Uhr.
Geld oder Zeit
Je Zuschlag legen Sie die Wirkung fest: Auszahlung als Lohn oder Gutschrift auf das Zeitkonto, dazu den Prozentsatz; eine Pauschale je Schicht wirkt immer als Lohn. Ein Zuschlag wirkt erst, wenn er einer Tageskarte im Arbeitszeitmodell oder einer Schicht zugeordnet ist — so tragen verschiedene Wochentage und Schichten verschiedene Zuschläge.
An der Schicht
Zulagen, die an der Schicht hängen
Zuschläge lassen sich auch direkt einer Schicht zuordnen — als Prozentsatz auf die Zeit im Fenster oder als fester Betrag je Schicht.
Eine Pauschale anlegen: Art „Pauschale je Schicht“, Betrag 20,00 €, Wirkung Lohn.
Zuschläge dieser Schicht
An der Schicht wählen Sie Zuschläge aus dem Katalog. Sie gelten an jedem Tag mit dieser Schicht — eingeplant oder beim Stempeln erkannt —, zusätzlich zu den Zuschlägen des Arbeitszeitmodells und auch an Feiertagen. Steht derselbe Zuschlag an Schicht und Modell, zählt er nur einmal.
Pauschale je Schicht
Ein fester Betrag statt eines Prozentsatzes, etwa 20,00 € für jede Frühschicht. Gezählt wird einmal je Tag mit gewerteter Arbeitszeit; ein Urlaubs- oder Krankheitstag ohne Stempel zählt nicht. Die Wirkung ist immer Lohn.
In Berichten und Lohnübersicht
Die Berichte zeigen die Pauschale als Anzahl × Betrag, etwa „5 × 20,00 € = 100,00 €“. Die Lohnübersicht hat je Pauschale die Spalten Anzahl und Summe (€).
Nicht in der DATEV-Datei
Pauschalen gehen nicht in die DATEV-Datei; die Export-Seite weist darauf hin. Ihr Lohnbüro überträgt sie aus der Lohnübersicht.
Wie Schichten geplant und beim Stempeln erkannt werden, steht bei der Schichtplanung.
Ins Lohnbüro
Mit der richtigen Lohnart
Ein Zuschlag nützt wenig, wenn er in der Abrechnung auf dem falschen Konto landet.
Eigener Bericht über die Zuschläge: je Tag die zuschlagspflichtige Zeit, Pauschalen als Anzahl × Betrag — als Tabelle, PDF und CSV.
Lohnart am Zuschlag
Die am Zuschlag hinterlegte Nummer ist seine DATEV-Lohnart — gepflegt wird sie nur dort. Je Art sind mehrere Zuschläge mit unterschiedlichen Lohnarten möglich. Exportiert werden die Stunden, die unter den Zuschlag fallen. Ohne Nummer geht ein Zuschlag nicht in die DATEV-Datei, und die Export-Seite warnt davor.
Eigener Bericht
Neben der Monats- und Tagesübersicht gibt es einen Bericht allein über die Zuschläge — je Tag Kommt, Geht, Soll, Ist und für jeden Zuschlag eine Spalte. Für die Prüfung vor dem Export und für Rückfragen danach; die CSV-Datei hat die Stunden als Dezimalzahl.
Lohnübersicht für jedes Lohnprogramm
Für Lohnbüros ohne DATEV: Die Lohnübersicht als CSV oder PDF zeigt je Mitarbeiter unter anderem die zuschlagspflichtige Zeit je Zuschlag und je Pauschale Anzahl und Summe.
Was gearbeitet wurde, zählt
Arbeitet jemand in einer anderen Schicht als geplant, gelten die Zuschläge der tatsächlich gearbeiteten Schicht. Nachtarbeit bringt den Nachtzuschlag, auch bei Einteilung zur Frühschicht.
Der ganze Weg vom Stempel bis zur Lohndatei steht bei DATEV und Lohnbüro, die Modelle dahinter bei den Arbeitszeitmodellen. Wie Zuschläge im Alltag einzelner Branchen aussehen, zeigen die Seiten für die Bäckerei und die Gastronomie.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu Zuschlägen
Werden Zuschläge automatisch berechnet?
Ja. Zuschläge werden mit ihrem Anspruchsfenster hinterlegt — etwa nachts, sonntags oder an Feiertagen — und dann aus den Stempelungen ermittelt. Nachgerechnet werden muss nichts.
Wie wird ein Nachtzuschlag über Mitternacht behandelt?
Ein Anspruchsfenster darf über Mitternacht reichen, etwa von 22:00 bis 06:00; gezählt wird die Arbeitszeit innerhalb des Fensters. Bei Nacht und frei definierten Zuschlägen müssen Von und Bis verschieden sein, bei Sonntag und Feiertag steht Von = Bis für den ganzen Tag. Je Art sind mehrere Zuschläge möglich, etwa Nacht 25 % und Nacht 40 %.
Wie werden Überstunden gerechnet?
Täglich als das, was über dem Tagessoll liegt — oder wöchentlich als das, was in der Kalenderwoche über dem Soll liegt. Welche der beiden Varianten gilt, legen Sie am Zuschlag fest.
Können wir eigene Zuschläge anlegen?
Ja. Neben Nacht, Sonntag, Feiertag und Überstunden gibt es die Art „Frei definiert“ mit eigenem Von-Bis-Fenster, etwa für einen Spätzuschlag von 20 bis 22 Uhr, und die feste Pauschale je Schicht. Je Art lassen sich mehrere Zuschläge anlegen.
Wird der Zuschlag ausgezahlt oder als Zeit gutgeschrieben?
Je Zuschlag legen Sie die Wirkung fest — Auszahlung als Lohn oder Gutschrift auf das Zeitkonto — und dazu den Prozentsatz. Eine Pauschale je Schicht zahlt einen festen Betrag und wirkt immer als Lohn.
Gelten für jeden Wochentag dieselben Zuschläge?
Nicht zwangsläufig. Ein Zuschlag wirkt erst, wenn er im Arbeitszeitmodell einer Tageskarte oder an einer Schicht zugeordnet ist. Damit können unterschiedliche Wochentage und unterschiedliche Schichten unterschiedliche Zuschläge tragen. Steht derselbe Zuschlag an Tageskarte und Schicht, zählt er nur einmal; an einem Feiertag gelten die Zuschläge der Feiertagskarte und zusätzlich die der Schicht.
Gibt es feste Zulagen je Schicht?
Ja, mit der Art „Pauschale je Schicht“: ein fester Betrag statt eines Prozentsatzes, etwa 20,00 € für jede Frühschicht. Gezählt wird einmal je Tag mit gewerteter Arbeitszeit, auch wenn die Pauschale an Schicht und Tageskarte steht. Die Berichte zeigen sie als Anzahl × Betrag, die Lohnübersicht mit Anzahl und Summe.
Wie kommen die Zuschläge ins Lohnbüro?
Über den DATEV-Export: Die am Zuschlag hinterlegte Nummer ist seine DATEV-Lohnart, exportiert werden die Stunden, die unter den Zuschlag fallen. Pauschalen je Schicht gehen nicht in die DATEV-Datei; Ihr Lohnbüro überträgt sie aus der Lohnübersicht, die es für jedes Lohnprogramm als CSV oder PDF gibt. Zusätzlich gibt es einen eigenen Bericht über die Zuschläge.
Was passiert, wenn jemand in einer anderen Schicht arbeitet als geplant?
Gerechnet wird nach der tatsächlich gearbeiteten Schicht. Wer nachts arbeitet, bekommt den Nachtzuschlag, auch wenn er für die Frühschicht eingeteilt war.
Alle Einstellungen im Detail stehen im Kapitel Zuschläge der Funktionsreferenz.
Nennen Sie uns die Zuschlagsarten und ihre Zeitfenster, dann sagen wir Ihnen, wie sie sich abbilden lassen — und rechnen auf Wunsch einen abgeschlossenen Monat gegen.
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